
Immer wieder muss man sich als Terrarianer den Vorwurf gefallen lassen, dass dieses oder jenes Tier doch nicht in ein Terrarium gehört, weil es zu groß, zu gefährlich oder gar giftig ist… aber warum eigentlich nicht? Und gibt es überhaupt Tiere, die man nicht im Terrarium pflegen kann und wenn ja, welche sind das?
Eine Artgerechte Unterbringung ist das A & O!
Grundsätzlich lässt sich eigentlich jedes Tier pflegen, wenn man es artgerecht und sicher unterbringen, sowie die tägliche Versorgung gewährleisten kann. Oftmals gibt es aber Grenzen, die eine Haltung in der Mietwohnung oder dem Haus nicht empfehlenswert machen. Dazu zählen unter anderem die zu erwartende Endgröße, Gewicht, Futterspezialisten, Giftigkeit oder auch der Schutzstatus der jeweiligen Art.
Ausschlusskriterium Endgröße
Die zu erwartende Endgröße und der damit verbundene Platzbedarf zeigen oftmals die Grenzen auf. Wer beispielsweise einen weiblichen Netzpython, Tigerpython oder eine weibliche grüne Anakonda pflegen möchte muss damit rechnen, dass die Tiere 5-6 m oder länger werden und dabei ein Gewicht von 200 kg und mehr erreichen können. Solche Tiere geben sich mit einem Standardterrarium nicht zufrieden. Hier muss man tätig werden und selbst bauen bzw. ein ganzes Zimmer für die Tiere zur Verfügung stellen. Zudem lassen sich solch große Exemplare nicht mehr allein händeln: Pro Meter Schlange benötigt man hier eine erwachsene Person! Achtung: Auch wenn das gepflegte Tier in der Regel vielleicht über einen sehr ruhigen Charakter verfügt – man weiß nie, in welcher Gemütslage es sich grad befindet, wenn man in dem Zimmerterrarium tätig werden muss.
Zudem sind die Unterhaltskosten für ein solches Terrarium enorm hoch.



Ausschlusskriterium Futterspezialisten
Ein weiteres Ausschlusskriterium sind die sogenannte Futterspezialisten: Es gibt beispielsweise Schlangen, welche nur andere Schlangen oder Echsen als Nahrung akzeptieren. Manche lassen sich zwar auf kleine Nagetiere umgewöhnen, aber die natürliche Nahrung ist das eben nicht und oftmals gibt es dann Probleme bei der Verdauung. Die regelmäßige Futtertier-Beschaffung ist hier das ausschlaggebende Argument gegen eine Haltung solcher Tiere.



Ausschlusskriterium Gifttiere
Der Wunsch nach einer Klapperschlange, Mamba oder gewissen Vogelspinnen wird in den einzelnen Bundesländern durch das Gifttiergesetz geregelt. Die meisten Arten fallen somit eh schonmal raus.
Ob eine hochgiftige Schlange, Skorpion oder Spinne in ein Mehrfamilienhaus oder einem Haushalt mit Kindern oder älteren Menschen gehört, sei mal dahingestellt.
Wir haben aber schon Anlagen für Gifttiere in Privathand gesehen, da könnte sich jeder Zoo eine dicke Scheibe von abschneiden, so perfekt waren sie auf die Haltung und Pflege giftiger Arten abgestimmt. Angefangen von einem Notfallplan vor dem Schlangenraum mit allen wichtigen Telefonnummern wie von der Giftzentrale, Notarzt, Veterinäramt usw., eine Bestandsliste von den aktuell gehaltenen Arten, ein elektronisches Türschloss, verfugte Öffnungen im Raum, ausbruchssichere Terrarien mit von außen verschließbaren Versteckmöglichkeiten für die Tiere, so dass die Tiere vor dem Öffnen des Terrariums sicher weggesperrt werden können, geeignetes Material zum Hantieren im Terrarium wie Schlangenhaken, undurchlässige Handschuhe etc., verschlossene, nicht zu öffnende Kellerfenster uvm. Wer so verantwortungsbewusst mit der Haltung solcher gefährlichen Tiere umgeht, macht auf jeden Fall etwas richtig und für solche Halter sollte es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung geben.



Ausschlusskriterium Schutzstatus
Zu guter Letzt gibt es Arten, die es aufgrund ihres Schutzstatus, ihrer Seltenheit oder ihres hohen Preises nicht in die private Haltung schaffen. Als Beispiele seien hier die Meerechsen (Amblyrhynchus cristatus) von den Galapagos Inseln, welche auch noch echte Futterspezialisten sind oder die Komodo-Warane (Varanus komodoensis) aus Indonesien, welche es inzwischen zwar als Nachzuchten gibt, aber nicht den Weg in die private Haltung finden, genannt.



Ein Fazit
Fazit: Wenn man die räumlichen, finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten hat – und das am besten bis an das Lebensende des jeweiligen Tieres, lässt sich eigentlich so gut wie jedes Tier zu Hause pflegen – es sei denn, es ist gesetzlich oder vom Vermieter verboten! Der 200 cm Brillenkaiman in der Badewanne oder der 6 m Python im Wäschekorb sind verboten und sollten im Jahr 2025 eigentlich der Vergangenheit angehören!

Beitragsautor
Christian Huf
Privat pflegt der begeisterte Terrarianer momentan Rote Regenbogenboas (Epicrates c. cenchria) und Hundskopfschlinger (Corallus caninus). Christian ist also ein echter „alter Hase” in der Terraristik, der euch als Kunde bei uns im Shop mit Rat und Tat zur Seite stehen kann und bei vielen Problemen und Fragen rund um die Terraristik eine Lösung parat hat.
Christian (Jahrgang 1978) bezeichnete die Terraristik schon seit frühester Jugend als sein Steckenpferd. In der Teraristik-Abteilung bei „Zoo Jung“ in Moers, dem damals größten und umfangreichsten Zoofachgeschäft am Niederrhein, entwickelte er sich schnell zum Experten und Leiter – und das obwohl es nur sein Schüler-Nebenjob war. Dann zog neben den Strumpfbandnattern noch eine Boa Constrictor als erstes Lieblingstier im Kinderzimmer ein. Und was so begann, entwickelte sich folgerichtig zu weiteren beruflichen Stationen als Inhaber des Fachgeschäfts für Terraristik „Galeria Tropica“ in Oberhausen (bis 2008), Leiter des „Terraristika Shops“ in Recklinghausen (bis 2020), Mit-Organisator der Terrarienbörse „Terra Ruhr“ in Recklinghausen (bis 2020).